Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltslos erbringen.
50 % bei Auftragsbestätigung (12 Wochen vor Messebeginn) und 50% (Rest) bei Standübergabe.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, für alle Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen an ihn vorbehaltslos erbringen.
2. Angebot, Urheberrecht, Auftragsannahme, Leistungsumfang
1 Die in unseren Angeboten und/oder Kostenvoranschlägen genannten Preise sind freibleibend und jederzeit frei widerruflich, bis zur Auftragserteilung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung geltenden Mehrwertsteuer.
2 Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben etc. haben ausschließlich illustrativen Charakter und enthalten lediglich Annäherungswerte, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind. An Abbildungen, Entwürfen, Zeichnungen und Modellen, etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, sonst dürfen sie weder Dritten zugänglich gemacht werden, noch für andere Zwecke verwendet werden.
3 Sofern in unseren Angeboten Positionen nicht ausdrücklich als „Kaufteile“ bezeichnet bzw. gekennzeichnet sind, handelt es sich ausschließlich um Bauteile, die von uns nur mietweise zur Verfügung gestellt werden.
4 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von 2 Wochen ab Zugang bei uns annehmen können.
5 Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, den genannten Unterlagen, die technisch bedingt sind, sind zulässig, soweit sie mit keinen Qualitätseinbußen verbunden sind, bzw. die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt ist.
6 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden werden berechnet.
3. Preise, eventuelle sonstige Kosten
Es ist der vereinbarte Preis zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind im vereinbarten Preis nicht beinhaltet und werden gesondert berechnet, sofern das Angebot nichts anderes ausweist.
4. Zahlungen, Verzug und Folgen
1 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen ist, sind wir berechtigt, Teilzahlungen wie folgt zu verlangen:
In diesem Falle ist der Kunde teilweise vorleistungspflichtig. Rechnungen sind sofort nach Zugang innerhalb von sieben Tagen zu bezahlen, Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug sind wir ohne vorherige Ankündigung berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und/oder Leistungen auszuüben oder weitere, bisher nicht vereinbarte Vorauszahlungen zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn beim Auftraggeber aufgrund einer nach Vertragsschluss eintretenden oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse die Erfüllung des Zahlungsanspruches gefährdet erscheint. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Scheck des Auftraggebers nicht eingelöst wird, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn betrieben werden, ein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren beantragt wird. In all diesen Fällen sind wir auch berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen oder dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen.
2 Vereinbarte (Fix-) Termine verlängern sich um den Zeitraum des Zahlungsverzugs und der damit verbundenen Unterbrechung in der Fortführung der Arbeiten.
5. Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht
1 Die Aufrechnung gegen unsere Forderung ist unzulässig, soweit die Forderung des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden stammt aus dem selben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6. Erbringung von Leistungen, Lieferungen; Versand und Haftungsbeschränkungen
1 Die Fertigstellung von Messeständen und/oder anderen vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß Vereinbarung, jedoch in der Regel bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe oder sonstiger Veranstaltung, es sei denn, dass der Veranstalter eine andere Regelung vorschreibt. Wir behalten uns vor, kleinere Restarbeiten bis zur Eröffnung der Messe bzw. Ausstellung auszuführen, soweit dadurch die Inbetriebnahme des Standes durch den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
2 Den Versand, die Herstellung des Standes, die Erbringung von sonstigen Leistungen nehmen wir mit der gebotenen Sorgfalt vor, erfolgt jedoch auf die Gefahr des Kunden. Für Exponate und kundeneigenes Material übernehmen wir keinerlei Haftung. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt.
7. Vermietung, Verschmutzung, Beschädigung und Kosten
1 Im Falle der (teilweisen) Vermietung eines Messestandes mit oder ohne Ausstattung oder anderer Gegenstände werden die vereinbarten Mietgegenstände in vorgereinigtem, neuwertigem, aber nicht fabrikneuem Zustand auf der Messe angeliefert und aufgebaut. Insofern rechtfertigen Schönheitsfehler an Mietmaterialien keinen Anspruch auf Mängelbeseitigung oder Mietminderung. Die vereinbarten Mietgegenstände werden dem Kunden/Mieter nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer zur Verfügung gestellt. Nach Messeschluss sind die Mietgegenstände einschließlich der enthaltenen Ausstattung wieder in ordentlichem Zustand zurückzugeben. Kosten für die Reinigung bei außergewöhnlicher Verschmutzung von wiederverwendbaren Mietgegenständen werden dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung gestellt und sind im vereinbarten Mietzins nicht beinhaltet.
2 Wandelemente, die durch Aufhängen von Bildern, Exponaten, etc. mit Schrauben, Nägeln, etc. beschädigt wurden, bzw. die durch Aufkleben von nicht rückstandsfrei entfernbaren Folien (z. B. Teppichklebeband bzw. Spiegelband) nicht mehr verwendbar sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt und sind im vereinbarten Mietzins nicht beinhaltet. Dasselbe gilt für sonstige Mietgegenstände, die beschädigt wurden.
8. Vorzeitige Beendigung eines Werkvertrages
1 Kommt ein vereinbarter Werkvertrag (nicht Kaufvertrag) wegen der Kündigung des Kunden nicht zur Ausführung oder nicht zur vollständigen Fertigstellung, tritt der Kunde aus sonstigen Gründen von einem solchen Werkvertrag zurück, schuldet der Kunde die Zahlung der bisher erbrachten Leistungen auf diesen Werkvertrag. Wir sind ferner berechtigt zuzüglich einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden Vergütung zu verlangen, ohne konkreten Schadensnachweis.
Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der Schaden niedriger ist. In diesem Fall braucht er nur den nachgewiesenen niedrigeren Betrag zu zahlen.
2 Die Kündigung des Kunden, oder seine sonstige Erklärung, die nach seinem Verständnis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen soll, bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3 Diese Regelung gilt nur für Werkverträge, nicht für reine Kaufverträge.
9. Abnahme, Beanstandungen
1 Die Abnahme aller vereinbarten Leistungen erfolgt nach deren Fertigstellung zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch bis spätestens 18.00 Uhr am Tage vor Eröffnung der Messe/Ausstellung.
Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist. Eventuelle Mängel sind darin festzuhalten.
2 Der Messestand wird von uns besenrein übergeben. Für die anschließende tägliche Unterhaltsreinigung ist der Kunde verantwortlich, der diese beim Veranstalter bestellen kann.
10. Gewährleistung für Mängel, Haftung für Schäden, Ausschluss
1 Für etwaige Mängel leisten wir im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung bleibt dem Auftraggeber das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigern.
2 Weitergehende Ansprüche für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für leichte Fahrlässigkeit unserer Erfüllungsgehilfen.
3 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
4 Wir haften nicht für Gegenstände des Kunden, die während des Auf- und/oder Abbaus von Messeständen vor Beginn oder nach Beendigung einer Messe zurückgelassen werden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Während der Dauer der Messe ist die Haftung vollständig ausgeschlossen.
11. Verwahrung von Messegegenständen, Transport und Haftung
1 Sofern Messestände, Einzelteile davon, sonstige Gegenstände, die Eigentum des Kunden sind, bei uns eingelagert und/oder von uns transportiert werden, haften wir wie folgt:
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Hier beschränkt sich die Haftung im Falle der Beschädigung auf die Übernahme der Instandsetzungskosten. Ist die Instandsetzung unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, ist der für den Tag der Beschädigung zu ermittelnde Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Das Gleiche gilt bei Verlust der Gegenstände oder Teilen davon. Nicht ersetzt werden jedoch bei leichter Fahrlässigkeit Wertminderung der Gegenstände, entgangene Nutzung, entgangener Gewinn sowie anderweitige Schadensersatzansprüche.
2 Unsere Erfüllungsgehilfen haften gegenüber Kunden nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
3 Die Einlagerung von Kauf- und Sonderteilen berechnen wir dem Kunden gesondert, sofern nichts anders vereinbart ist.
12. Versicherung von Mietgegenständen
1 Falls keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird, sind die dem Kunden von uns mietweise überlassenen Gegenstände von ihm ab dem Tag vor Messebeginn, ab 18.00 Uhr bis zum Tage nach Messeende, bis 07.00 Uhr morgens im Rahmen einer Ausstellungsversicherung zu versichern, auf seine Kosten.
2 Der Kunde übernimmt für den Zeitraum der Ausstellungsversicherung die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für die ihm mietweise überlassenen Gegenstände. Der Kunde haftet für Schäden, die von ihm oder Dritten in diesem Zeitraum verursacht werden, unabhängig, ob diese Schäden von seinem Versicherer gedeckt sind oder nicht.
3 Auch für eigenes Messegut (Exponate, Modelle, PCs, etc.) des Kunden empfehlen wir eine Ausstellungsversicherung abzuschließen, die insbesondere das Diebstahl- und Transportrisiko im Schadensfall abdeckt.
13. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferten Gegenständen, an der kompletten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde, jedoch noch weitere Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen.
Werden die von uns gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden tritt uns der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab. Eine Verpfändung oder Sicherungsabtretung ist ihm nicht gestattet. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
14. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes verarbeitet werden. Der Kunde ist damit einverstanden, soweit es das Auftragsverhältnis erfordert.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1 Für unsere Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
2 Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in Wendlingen.
3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht wird.
01.02.2020
messedesign marketingkomm
Otto-Areal Schäferhauser Straße 2 . D-73240 Wendlingen
Otto-Areal Schäferhauser Straße 2 . D-73240 Wendlingen